Stand: 31.03.2001
1. Allgemeines:
Die folgenden Bedingungen sind stets und ausschließlich Grundlage eines jeden Geschäftes zwischen Bauer Elektronik und ihren Vertragspartnern. Sie gelten mit der Bestellung oder Abnahme von Bauer Elektronik Produkten als anerkannt und vereinbart. Etwaige entgegenstehende Einkaufsbedingungen des oder der Käuferin werden nicht Bestandteil des Vertrages bzw. gelten als nicht vereinbart.
2. Vertragsschluß:
Bestellungen werden angenommen durch Bestätigung oder deren Ausführung. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3. Preise:
Alle Preise gelten ab Lager Paderborn (netto Kasse zzgl. jeweils geltender Mehrwertsteuer) inklusive Standardverpackungen.
4. Zahlung:
Zahlungen sind sofort fällig bei Lieferung und Rechnungsausstellung. Zahlungsort ist Paderborn. Zahlungen sind zu erbringen netto Kasse. Der Besteller erkennt an, ab dem 10. Tage ab Rechnungsdatum verpflichtet zu sein, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz an die Firma Bauer Elektronik zu zahlen. Zahlungsverzug berechtigt die Firma Bauer Elektronik bereits ausgelieferte Ware wieder an sich zu nehmen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
5. Eigentumsvorbehalt:
Ausgelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Bauer Elektronik. Der Erwerber darf ausgelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter veräußern. Bei Teilnahme am bargeldlosen Lastschriftverfahren gilt die Schuld erst bei endgültiger, unwiederbringlicher Gutschrift auf den Konten der Firma Bauer Elektronik als beglichen. Die Firma Bauer Elektronik behält sich in diesem Fall ausdrücklich einen verlängerten Eigentumsvorbehalt vor. Bei Weiterverarbeitung der durch uns gelieferten Artikel erhält die Firma Bauer Elektronik Eigentumsrecht im Anteil der von Ihr gelieferten Ware.
6. Lieferfristen:
Lieferdaten werden ausschließlich schriftlich vereinbart. Überschreitet die Firma Bauer Elektronik einen vereinbarten Liefertermin, so ist der Kunde berechtigt, nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, daß die Lieferantin die Verzögerung nicht zu vertreten hat, sondern auf das Verhalten Dritter zurückzuführen ist. Dasselbe gilt bei Ereignissen, die außerhalb des Einflußbereiches der Firma Bauer Elektronik liegen, insbesondere bei höherer Gewalt, Verweigerung, Einschränkung, Feuer, Explosion, Überschwemmungen, Ausfall von Maschinen, Streik, Aussperrungen, sonstige Tarifauseinandersetzungen, Knappheit von Material, Energie oder Transportmöglichkeiten, Krieg und Aufstand.
7. Haftung:
Schadensersatzansprüche jedweder Art gegen die Bauer Elektronik sind beschränkt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Bauer Elektronik oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8. Garantie:
Die Firma Bauer Elektronik übernimmt eine Garantie von 36 Monaten ab Rechnungsstellungsdatum. Die Garantie umfaßt die Gewähr dafür, daß die Ware bei Übergabe frei von Mängeln ist, die die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit aufheben oder mindern. Empfangene Waren sind unverzüglich auf Transportschäden und erkennbare Produktmängel zu untersuchen und der Firma Bauer Elektronik unverzüglich, spätestens aber binnen 48 Stunden ab Erhalt mitzuteilen, unter gleichzeitiger möglichst genauer Beschreibung. Spätere Mitteilungen über Liefermängel oder Transportschäden sind nicht möglich. Die Ware ist ggf. auf Kosten und Risiko des Kunden an die Firma Bauer Elektronik in Paderborn zurückzuschicken. Bei berechtigten Reklamationen steht dem Kunden nach Wahl der Firma Bauer Elektronik ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder Rückgabe der Ware oder auf Ersatzlieferung zu. Unberechtige Reklamationen, bei denen Produktmängel nicht nachvollzogen werden können, werden Kunden nach Werkstattaufwand in Rechnung gestellt, es gilt dabei ein Technikerstundensatz von z.Z. 60 Euro + MwSt. Es wird dabei ein Mindestsatz von 15 Minuten = 15 Euro + MwSt. zzgl. der Rückversandkosten berechnet. Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung von Bauer Elektronik Produkten entstehen können, sind ausgeschlossen. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. lm Falle der Nachbesserung tritt keine Verlängerung der Garantiefrist ein. Gewährleistungsfristen werden nicht erneut in Gang gesetzt. Verkauft der Käufer die von Bauer Elektronik gelieferten Artikel, so ist Ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Garantieleistungsansprüche auf die Firma Bauer Elektronik zu verweisen.
9. Annahmeverzug:
Für den Fall der Annahmeverweigerung / Nichterfüllung des Kaufvertrages gilt ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 10% der Kaufvertragssumme als vereinbart, unbeachtet weitergehender Schadensersatzansprüche von Seiten der Firma Bauer Elektronik. Dem Käufer bleibt es unbelassen, einen geringeren Schaden der Firma Bauer Elektronik nachzuweisen.
10. Schlußbestimmungen:
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Käufer an eine Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Firma Bauer Elektronik. Mündliche Nebenreden bestehen nicht. Der Kaufvertrag enthält sämtliche Abreden der Parteien und ersetzt alle früheren Abreden bezüglich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie in einem von beiden Parteien unterschriebenen Zusatzvertrag niedergelegt werden.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einer oder mehreren Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des übrigen vertraglichen Bestimmungen.
12. Anzuwendendes Recht:
Anzuwendendes Recht ist ausschließlich deutsches Recht, dem auch alle Verträge der Parteien unterliegen. Alle anderen nationalen Rechte, auch das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG jeweils vom 17.07.1973) werden ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Paderborn, als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Paderborn als vereinbart.